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Finanziell

Ehekriegsschluss – Herausforderungen einer Scheidung in der Schweiz

Das müssen Sie über die Scheidung in der Schweiz wissen

Das Auflösen einer Ehe bedeutet häufig einen großen Ballast für beide Parteien. Jede zweite von fünf Ehen wird geschieden. Die News der Schweiz sagen einen Corona-bedingten Anstieg voraus. Sie können sich vorstellen, dass nicht jede davon in friedlicher Harmonie verläuft. Neben der emotionalen Herausforderung sind auch Kosten und rechtliche Bedingungen nicht unter den Teppich zu kehren. Im Folgenden finden Sie Antworten zu den essenziellen Fragen zum Thema “Scheidung in der Schweiz”.

 

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die durchschnittlichen Scheidungsgebühren für eine Scheidung auf gemeinsames Begehren in der Schweiz liegen zwischen 1000 und 4000 Franken. Unterschiede ergeben sich durch kantonale Unterschiede. Es folgt die Aufteilung zwischen beiden Parteien, ebenso wie die Anwaltsgebühren mit etwa 250 bis 450 Franken in der Stunde.

Ist der Scheidungswunsch einseitig, so trägt die unterliegende Partei die Kosten vollständig.

 

Was, wenn ich mir die Scheidungskosten nicht leisten kann?

Sollten Sie sich eine Scheidung nicht leisten können, ist das Stellen eines Gesuchs um gebührenfreie Rechtspflege möglich.

 

Wie lange dauert der Scheidungsprozess?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Verfahren in zwei bis vier Monaten abgeschlossen sein. Dabei zählt nicht nur Einigkeit im Scheidungswunsch, sondern ebenso hinsichtlich Sorgerechts und finanzieller Angelegenheiten.

Die Dauer einer Scheidung auf einseitiges Begehren hängt gänzlich vom Verhalten der Parteien ab. Sie kann sich über mehrere Jahre in die Länge ziehen und ist erst dann rechtskräftig, wenn die Noch-Eheleute zwei Jahre getrennt leben.

 

Ist eine Scheidung ohne Anwalt ratsam?

Eine Scheidung ohne Anwalt ist möglich. Jedoch bietet es sich an, gerade bei finanziellen oder streitanfälligen Anliegen, einen juristischen Experten zu Rate zu ziehen.

 

Was passiert mit dem AHV-Guthaben und der Pensionskasse nach der Scheidung?

Das Vermögen der AHV wird auf Antrag bei der zuständigen Ausgleichskasse zu beiden Teilen gleichermaßen aufgeteilt. Die Beträge übertragen sich auf die separaten AHV-Konten. Die Rente wird erst danach ermittelt.

Ebenso wird die Summe der Pensionskasse auf beide Parteien zugleich aufgesplittet, Zinsen sind dabei enthalten. Sie berechnet sich nach dem Zeitraum der Ehe. Nur Guthaben, die bereits vor der Ehe existieren, sind von einer vorehelichen, vertraglich festgelegten Gütertrennung betroffen.

 

Wie sieht es mit privatem Vorsorge-Guthaben und Hypotheken aus?

Im Falle eines Ehevertrages hängt das Verbleiben des Guthabens der 3. Säule vom zuvor festgesetzten Güterstand ab. Im häufigsten Fall jedoch, ohne vertragliche Regelungen, tritt die Errungenschaftsbeteiligung in Kraft. Auch hier wird halbiert und die Anteile werden beiden Parteien gutgeschrieben.

Das Verfahren mit Immobilien gestaltet sich schon kniffliger. Bleibt eine Partei in der abbezahlten Immobilie wohnen, so wird die andere Partei entschädigt. Der Betrag ergibt sich aus dem aktuellen Immobilienwert. Ist eine Hypothek noch nicht abbezahlt, läuft der Zahlungsvertrag weiter. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Partei, muss die andere Partei finanziell dafür aufkommen.

Quelle: Nachrichten Schweiz