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Finanziell

Brutto-Netto-Verhältnis in der Schweiz

Spätestens beim Erhalt des ersten Gehaltes oder Lohnes, ist für alle Arbeitnehmer in der Schweiz ersichtlich, dass der Nettoverdienst nicht dem Bruttoverdienst entspricht. Der Grund dafür sind Gehalts- oder Lohnabzüge.

Wie viel wird in der Schweiz vom Gehalt oder Lohn abgezogen?

Auch in der Schweiz hängt das Brutto-Netto-Verhältnis von unterschiedlichen Faktoren ab, wenn man den Nettolohn berechnen Schweiz möchte. Dazu gehören zum Beispiel das Alter der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und die Pensionskasse des Arbeitgebers. Weitere Abzüge sind beispielsweise die Quellensteuer (fällt für Grenzgänger an – hängt von den einzelnen regionalen Bedingungen ab).

im Regelfall kann jedoch davon ausgegangen werden, dass vom Brutto-Gehalt oder –lohn im Durchschnitt zwischen 14 bis 20 Prozent abzuziehen ist, um dann das Nettogehalt oder den Nettolohn zu erhalten.

Zusätzlich kommen als Abzug noch Sozialabgaben hinzu..Dieser Abzug erfolgt bei jeder Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ab Beginn des 18.Lebensjahr und diese Abzüge sind verpflichtend.

Zu den gängigsten Formen der abzuziehenden Sozialabgaben gehören:

– Alters- und Hinterlassen-Versicherung (Abkürzung AHV). Diese Beiträge werden zur Altersvorsorge verwendet und diese Abzüge belaufen sich auf 8,7 Prozent des Bruttolohnes.

-Invalidenversicherung (IV). Die Beiträge dafür liegen bei 1,4 Prozent. Die Beitragsverwendung ist die Sicherstellung der Altersvorsorge und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen vorgesehen.

-Erwerbsersatzordnung (Abkürzung EO). 0,5 Prozent des Gehalts oder des Lohnes werden einbehalten, um dadurch Lohnausfälle zum Beispiel während des Zivildiensteinsatzes oder während des Militärdienstes auszugleichen.

-Arbeitslosenversicherung (Abkürzung ALV). Hier werden 1,1 Prozent des Gehalts oder des Lohnes einbehalten, um dadurch bei Arbeitslosigkeit Taggelder auszahlen zu können, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer vorübergehend beschäftigungslos sind.

-Nichtbetriebsunfallversicherung (Abkürzung NBUV). Diese Art der Versicherung wird von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer alleine gezahlt. Dies dient zur finanziellen Absicherung, wenn diese oder dieser einen Unfall außerhalb seines Arbeitsplatzes erleidet.

Zusätzlich gibt es noch die Berufsunfallversicherung (Abkürzung BUV). Diese wird komplett vom Arbeitgeber übernommen und sichert Unfälle am Arbeitsplatz finanziell ab. Somit wird nur die Nichtbetriebsunfallversicherung komplett von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer getragen und vom Brutto-Gehalt oder –lohn abgezogen.

Die Krankentagegeldversicherung (dadurch wird die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährleistet) ist freiwillig. Ein Großteil der Arbeitgeber schließt für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine solche Versicherung ab, damit dann r eine Absicherung bei krankheitsbedingter Abwesenheit vorhanden ist.

Die Pensionskasse (Abkürzung BVG) dient zur beruflichen Vorsorge und wird auch als 2. Säule bezeichnet. Im Verbund mit der 1. Säule (AHV) wird hier die Fortsetzung des bisherigen Lebensstandards ab der Pensionierung ermöglicht. Außerdem gibt es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Angehörigen damit einen Schutz gegen finanzielle Risiken bei Invalidität oder Tod

Die berufliche Vorsorge für Angestellte ist in der Schweiz obligatorisch. Der Abzug von Lohn und Gehalt hängt vom Alter der Arbeitnehmerinnen oder der Arbeitnehmer und den mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Konditionen ab.

Die Abgaben werden vom Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer automatisch vom Brutto-Gehalt und –lohn abgezogen. Die meisten Arbeitgeber verwenden hierzu eine Lohnsoftware und die Abrechnung erfolgt durch das System.

Einsatz der Lohnsoftware 21.AbaSalary?

Die Konfiguration dieser Lohnsoftware ist so aufgebaut, dass hier die Einstellungen für AHV, IV, EO und ALV bereits installiert sind und hier nichts mehr eingegeben werden muss. Ebenfalls wird von der Software auch das Alter der jeweiligen Person, für die die Sozialleistungen in Frage kommen (solche Mitarbeiter, die älter als 18 Jahre und noch nicht das Rentenalter erreicht haben) automatisch erkannt und berechnet.

Die anderen Versicherungen (UVG, UVGZ, KTG, BVG) hängen von den Versicherungsverträgen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Hier müssen die Basisdaten eingegeben werden.

Was die Familienzulagen anbelangt, so ist hier die kantonale Tabelle im Hintergrund hinterlegt ist. Die Berechnung erfolgt automatisch. Dies gilt auch für die Quellensteuer (nur Einrichtung des Formulars erforderlich).